Schweizerische Chorvereinigung - Männerchor Heerbrugg

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Schweizerische Chorvereinigung

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Version 27. Mai 2020
Empfehlungen der Schweizerischen Chorvereinigung zur partiellen Wiederaufnahme des Probenbetrieb von Laienchören in CoronaZeiten
Vorwort Diese Empfehlungen gelten für Chöre und Ensembles jeglicher Grösse, die zum Ziel haben, die Freizeit von Sänger*innen zu gestalten. Sie sollen helfen, das Chorleben in Zeiten von Corona zu ermöglichen. Ein Chorbetrieb, wie wir ihn kennen bevor das neue Coronavirus die Welt verändert hat, wird erst wieder möglich sein, wenn Medikamente zur Bekämpfung der durch das Corona-Virus verursachten Krankheiten und Impfstoffe vorhanden sind.  Diese Empfehlungen sind ab dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, wenn Vereinsaktivitäten wieder erlaubt sind (Aufhebung des Versammlungsverbots). Wir appellieren an die Eigenverantwortung eines jeglichen Individuums und insbesondere an die Verantwortung jener, die für die Durchführung einer Probe verantwortlich sind. Kantonale, gemeindeeigene und allenfalls hausinterne Weisungen sind ebenfalls zu beachten.
Ein Restrisiko, dass man sich mit dem neuen Coronavirus im öffentlichen Raum anstecken kann, wird bleiben, solange das Virus existiert. Wie hoch dieses Risiko im speziellen beim Chorsingen, resp. beim Singen in Gruppen generell ist, kann wissenschaftlich noch nicht abschliessend belegt werden. Es wird um allerhöchste Vorsicht beim Durchführen von Chorproben in den ersten Wochen gebeten.
Schutz besonders gefährdeter Personen  Gemäss COVID-19-Verordnung  gelten nach aktuellem Kenntnisstand Personen mit folgenden Erkrankungen als besonders gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden:  • Personen die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:  Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs, Adipositas.
Diesen besonders gefährdeten Personen wird empfohlen, Chorproben nicht zu besuchen.
Verhalten der Teilnehmenden von Chorproben Vor Beginn und am Ende der Chorproben haben sich alle Teilnehmenden der Chorproben (Sänger*innen, Dirigent*in, Pianist*in) die Hände mit Wasser und Seife zu waschen oder zu desinfizieren. Desinfektionsmittel muss bereit gestellt sein. Händeschütteln, Begrüssungsküsschen und Umarmungen sind zu unterlassen.


Für den Ein- und Auslass der Teilnehmenden in den Proberaum ist eine vom Vorstand der Trägerschaft definierte Person verantwortlich. Unnötige Kontakte untereinander sowie Ansammlungen von Personen und Warteschlangen sind dabei zu vermeiden. Die Abstandsregel von 2 m ist bei Chorproben strikte einzuhalten.
Es wird dringend abgeraten, Noten- und Schreibmaterial unter den Chorsänger*innen auszutauschen.
Sänger*innen die sich nicht gesund fühlen und Krankheitssymptome aufweisen, sollen den Proben fernbleiben. Besonders wenn Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs- oder Geschmacksstörungen auftreten.  
Proberaum Die maximale Personenzahl in Proberäumen für Chorproben ist an den Eingängen (an der Tür oder Raumkennzeichnung) anzugeben. Als Referenzwert gelten 4m2 pro Person.  Türgriffe und Gegenstände, die während Gesangsproben und Ensembles oft von mehreren Personen angefasst werden, sind vor Beginn der Proben mit handelsüblichem Reinigungsmittel zu reinigen. Türen sollten nach Möglichkeit offenbleiben. Die Abstandsregel von 2 m ist bei Chorproben strikte einzuhalten. Bei der Abstandsregel für Sänger*innen gelten folgende Richtwerte: Abstand in Gesangsrichtung zur nächsten Person: mindestens 2 m  • Abstand seitlich zur nächsten Person: mindestens 2 m  
Viele Proberäume sind zu klein, um der gesamten Anzahl der Chormitglieder das gemeinsame Proben zu ermöglichen. Es wird empfohlen in kleineren Chorgruppen zu proben. Die Gesamtprobendauer einer Teilchores/Registers sollte 90 Minuten nicht überschreiten. Es wird empfohlen, den Raum nach jeweils 30 Minuten zu lüften. Bei einem allfälligen Wechsel des Teilchores/Registers muss eine Pause von mindestens 15 Minuten eingelegt und der Proberaum muss nochmals gut gelüftet werden.  
Einrichten des Proberaums Der Proberaum für die Chorproben muss vor dem Eintreten der Chorsänger*innen eingerichtet sein. Das Team, welches den Raum einrichtet und nach der Probe wieder aufräumt, muss Schutzhandschuhe und Schutzmasken tragen. Die Abstände zwischen den Stühlen müssen in alle Richtungen mindestens 2 m betragen. Die Stühle sind versetzt aufzustellen. Notenmaterial wird vorgängig mit Schutzhandschuhen auf die Stühle verteilt.

Es wird empfohlen, soweit möglich, unterschiedliche Türen für Ein- resp. Ausgang zu benutzen und entsprechend zu kennzeichnen.
Beim Aufstellen des Dirigentenpultes ist der Abstand von 2 m zu den Sängern zu berücksichtigen. Das Klavier ist mit einem Abstand von 2 m zu Dirigent und Sängern aufzustellen.  Zudem sei auf die Möglichkeit hingewiesen, dass zusätzlich folgende Schutzausrüstung eingesetzt werden kann: • Hygienemaske • Schutzvisier / Gesichtsschutz  • Acrylglas-Trennwand
Die Tasten des Instrumentes sind vor und nach der Probe mit einem Papier und geeignetem Desinfektionsmittel zu reinigen. Das Papier ist danach in einem geschlossenen Eimer zu entsorgen.
Es wird empfohlen, keine Garderoben zu benutzen. Die Sänger*innen deponieren ihre Mäntel und Jacken im Proberaum bei ihrem Sitzplatz.  
Probebetrieb Wir empfehlen Proben von maximal 90 Minuten pro Register oder Teilchor zu halten und vor und nach den Proben die Räume gut zu lüften (sämtliche Fenster und Türen öffnen). Bewegtes Einsingen, Übungen zur Aussprache wie repetitives Wiederholen von Konsonanten sind zu unterlassen. Choreographien sind zu unterlassen. Der Chor als Ganzes soll nur in eine Richtung singen. Kein Wechseln der Aufstellung, die Stühle bleiben in der ursprünglichen Ausrichtung. Wir raten, von Pausen abzusehen. Grundsätzlich wird empfohlen, dass die Chorsänger ihr eigenes persönliches Notenmaterial besitzen. Noten aus Chorbibliotheken sollten vorgängig per Post versendet und erst nach drei Tagen aus dem Briefumschlag entnommen werden.  Alternativ: Noten aus Chorbibliotheken liegen am Anfang der Probe auf den Stühlen bereit und werden vorher mindestens 3 Tage unberührt gelagert. Nach der Probe können sie als persönliche Noten nach Hause genommen werden. Digitale Noten (Versand von PDF’s und Einsatz von Tablets) sind zu empfehlen. Die Richtlinien zum Schutz der Urheberrechte sind zu beachten. Publikum ist während der Proben keines zugelassen.
Es ist eine genaue Präsenzkontrolle durchzuführen, um ein allfälliges Contact-Tracing zu sichern.


Contact-Tracing App Die offizielle Corona-App soll helfen Infektionsketten zu unterbrechen. Die App soll anonymisiert Kontakte und Zeiten von Treffen mit anderen Personen speichern, die ebenfalls diese Anwendung nutzen. Infiziert sich eine Person mit dem neuen Coronavirus und teilt dies der Contact-Tracing App mit, werden die Kontakte informiert, so dass sie sich in Quarantäne begeben oder testen lassen können.
Es wird empfohlen, dass sämtliche Chorsänger*innen die Contact-Tracing-App installieren, sobald diese verfügbar ist.  
Sanitäranlagen / WC  Die maximale Personenzahl in Sanitäranlagen/WC ist an den Eingängen (an der Tür oder Raumkennzeichnung) anzugeben. Als Referenzwert gelten 4 m2 pro Person.  Warteschlangen vor den Sanitäranlagen/WC sind möglichst zu vermeiden. Der Abstand im Wartebereich von 2 m ist strikte einzuhalten. Falls dies aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht möglich ist, sind entsprechende Bodenmarkierungen anzubringen oder Wartezonen einzurichten.  Oberflächen, Türgriffe, Toiletten und Lavabos, die in den Sanitäranlagen/WC oft von mehreren Personen angefasst werden, sind regelmässig mit handelsüblichem Reinigungsmittel zu reinigen. Der Abfall ist ebenfalls regelmässig zu leeren und zu entsorgen.  Elektrische Drucklufthandtrockner (wie z.B. DYSON Airblade) sind ausser Betrieb zu nehmen. Reinigen sich Personen die Hände nicht richtig oder nicht ausreichend mit Wasser und Seife, so besteht das Risiko, dass erregerhaltige Tröpfchen durch die Luft geschleudert und im Raum verteilt werden.  Es wird empfohlen, dass Chorsänger*innen jederzeit während der Proben die sanitären Anlagen/WC aufsuchen können, um Warteschlangen zu vermeiden
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